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20.04.2024 12:45 Alter: 13 days
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medizinrecht

Ärzte: Ambulante Versorgung auf hohem Niveau

Qualitätsbericht für 2022 erschienen


 

 

Die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung ist auf gewohnt hohem Niveau. Das zeigt der aktuelle Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2022. Er veranschaulicht zudem, wie vielfältig und fundiert die Versorgungsqualität der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gefördert wird.

 

„Insgesamt dokumentiert der vorliegende Qualitätsbericht, wie sehr sich Patientinnen und Patienten auf eine konstant hohe Qualität der ambulanten Versorgung verlassen können“, konstatiert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Die Sicherung der Qualität in der ambulanten Versorgung bleibe eine Kernaufgabe, in deren Mittelpunkt die Patienten stünden.

 

Keine Stichprobenprüfungen mehr in der Computertomographie

 

Hervorzuheben ist die Entwicklung in der Computertomographie. Aufgrund konstant guter Prüfergebnisse in den vergangenen Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2023 entschieden, dass in diesem Bereich keine Stichprobenprüfungen mehr erforderlich sind. So waren von 2008 bis 2021 bei fast 1.800 Ärztinnen und Ärzten die Computertomographien zu 20.000 Patientinnen und Patienten überprüft worden – mit durchweg guten Prüfergebnissen. Seit den 1990er-Jahren haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Qualität von CT-Untersuchungen regelmäßig stichprobenhaft geprüft und begutachtet. Mit dem Wegfall der Stichprobenprüfungen geht eine erhebliche Reduzierung des Bürokratieaufwands einher. Im Berichtsjahr 2022 wurden neben vielen anderen QS-Maßnahmen unter anderem 121.725 Patientendokumentationen von Ärztinnen und Ärzten überprüft. Zudem erfolgten 19.910 Geräteprüfungen und damit leicht mehr als vor Beginn der Corona-Pandemie.

 

Qualität statt Bürokratie

 

„Für die KBV und die KVen steht die Sicherung der Qualität im Fokus, allerdings müssen die Maßnahmen stets in einem angemessenen Verhältnis zum bürokratischen Aufwand und dem erwarteten Effekt einer Prüfung stehen“, hebt Dr. Steiner hervor. Dazu gehöre auch, dass Ärztinnen und Ärzten nur Daten erheben müssten, die für die Förderung der Qualität benötigt würden und noch nicht vorliegen. Das sei eine Forderung der KBV im G-BA.

 

Qualitätszirkel als fester Bestandteil etabliert

 

Der Bericht zeigt ferner, dass sich Qualitätszirkel, in denen sich Ärzte und Psychotherapeuten regelmäßig fachlich austauschen, als fester Bestandteil der Qualitätsförderung etabliert haben. Sie reflektieren das eigene Handeln in der Praxis, sodass die Teilnehmenden vom Erfahrungsschatz der gesamten Gruppe profitieren. Die KBV fördert diese Form der Fortbildung seit 2004. Fast 60.000 Vertragsärzte und -psychotherapeuten nahmen 2022 an einem der rund 7.650 Qualitätszirkel teil. Geleitet und durchgeführt wurden diese von 6.750 Moderatorinnen und Moderatoren – allesamt Ärzte und Psychotherapeuten aus den Praxen. Dabei wurde das Ausbildungsangebot für Moderatoren stetig erweitert. So konnten 2022 im Vergleich zu 2021 rund 20 Prozent mehr Moderierende ausgebildet werden, sodass wieder das Niveau von vor der Pandemie erreicht wurde.

 

Über 300.000 Genehmigungen

 

Zum Ende des Berichtsjahrs hielten 185.298 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 301.860 Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen, zusätzlich 46.332 Genehmigungen für Psychotherapie. Diese müssen Genehmigungsinhaber im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig bestätigen. In 280 Fällen wurden im Berichtsjahr Genehmigungen widerrufen, weil beispielsweise spezielle Leistungsnachweise nicht oder nicht vollständig erbracht wurden. In nur 61 Fällen musste eine Genehmigung aufgrund von Qualitätsproblemen entzogen werden.

 

Besondere Qualitätsanforderungen für über 50 Bereiche

 

In der ambulanten Versorgung gelten für über 50 Leistungsbereiche besondere Qualitätsanforderungen. Dazu zählen ambulante Operationen, Ultraschall- und Röntgendiagnostik, Schmerztherapie, invasive Kardiologie oder neuropsychologische Therapie – 2022 kam der Bereich Telemonitoring hinzu. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Kassenpatienten diese Leistungen anbieten wollen, müssen zusätzliche Qualitätsanforderungen erfüllen, um eine Abrechnungsgenehmigung zu erhalten. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 19. April 2024