Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< OLG: Keine Haftung der Bank für Phishing-Angriff
17.04.2024 18:33 Alter: 13 days
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

KZVWL: Scharfe Kritik an Gesetzentwurf

GVSG führt zu Schwächung der Gesundheitsversorgung


 

 

Scharf kritisiert die Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) den aktuellen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Obwohl der Name des Gesetzes eine Stärkung der Gesundheitsversorgung suggeriert, würde das Gesetz nach Meinung der KZVWL de facto zu einer Schwächung führen.

 

Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL, erklärt: „Der vorliegende Gesetzentwurf sollte eigentlich eine Stärkung der Gesundheitsversorgung bewirken, doch in der derzeitigen Form wird das Gesetz zum Gegenteil führen. Wir sehen uns mit einem Gesetz konfrontiert, das nicht nur versäumt, das finanziell angeschlagene Gesundheitssystem vor Abflüssen von Rendite an internationale Fremdinvestoren zu schützen, sondern auch die präventionsorientierte Therapie von Parodontitis vernachlässigt und keine finanziellen Mittel für die Versorgung von 30 Millionen Patientinnen und Patienten bereitstellt, die an dieser Volkskrankheit leiden.“ Der Gesetzentwurf sieht keine finanzielle Unterstützung für diese präventiven Maßnahmen vor, welche die Mundgesundheit der Deutschen nachhaltig verbessert, während gleichzeitig unnötige Bürokratie durch zusätzliche Überprüfungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen eingeführt wird. Dabei gibt es bereits etablierte und funktionierende Prüfungsmechanismen.

 

„Durch noch mehr Bürokratie und damit verbundene höhere Kosten kann man Gesundheitsversorgung nicht verbessern“, kommentiert Dr. Seib. „Es ist bedauerlich, dass dieser Gesetzentwurf keine langfristige Nachhaltigkeit bietet und lediglich den Weg für weitere Reformen ebnet.“ Die KZVWL ruft zu einer Überarbeitung des GVSG auf, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung in Sachen Zahngesundheit angemessen berücksichtigt werden und eine nachhaltige, effektive Gesundheitsversorgung gewährleistet ist. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte am Wochenende erneut einen Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz vorgelegt. Trotz seiner Ankündigungen, lässt Lauterbach mit diesem Gesetzesentwurf dringende versorgungspolitische Probleme weiter ungelöst. Quelle: KZVWL-PM am 17. April 2024