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27.03.2024 17:54 Alter: 31 days
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

„Das Praxissterben hat bereits begonnen“

KZVB fordert Entbudgetierung auch für Zahnärzte


 

 

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) begrüßt die geplanten finanziellen Verbesserungen für Hausärzte, warnt aber eindringlich davor, die Zahnärzte außen vor zu lassen.

 

Medienberichten zufolge will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit seinem „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz“ (GVSG) die von Hausärzten erbrachten Leistungen künftig vollumfänglich vergüten. Zudem soll eine jährliche Versorgungspauschale eingeführt werden. Damit würden bei den Hausärzten Budgetdeckel komplett abgeschafft. Die meisten zahnmedizinischen Leistungen unterliegen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dagegen weiterhin einer strikten Budgetierung.

 

Dazu erklärt Dr. Rüdiger Schott als Vorsitzender des Vorstands der KZVB:

 

„Mit dem GVSG muss auch im Bereich der Zahnmedizin die Budgetierung abgeschafft werden. Das ist nicht nur ein Gebot der Gleichbehandlung, sondern elementar für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist kaum noch ein junger Kollege oder eine Kollegin dazu bereit, eine Praxis zu gründen oder zu übernehmen. Fast ein Viertel der Zahnärzte in Bayern ist jedoch über 60 und wird in den kommenden fünf Jahren das Ruhestandsalter erreichen. Schon heute schließen viele Praxen im ländlichen Raum ohne einen Nachfolger. Das Praxissterben hat also bereits begonnen und lässt sich nur noch stoppen, wenn der Nachwuchs wieder Rechts- und Planungssicherheit bekommt. Eine wohnortnahe zahnmedizinische Versorgung ist Teil der Daseinsfürsorge und gerade in einem Flächenstaat wie Bayern wichtig. Immobile und ältere Patienten können nicht 30 Kilometer und mehr in die nächste größere Stadt fahren, wenn sie Zahnschmerzen haben. Wenn Herr Lauterbach die Zahnärzte in seinem Gesetz vergisst, werden in den kommenden fünf Jahren über Jahrzehnte gewachsene Versorgungsstrukturen zusammenbrechen.“ Quelle: KZVB-PM am 27. März 2024