NZI darf Dentaltrade als "Billiganbieter" bezeichnen

Dentaltrade gegen Zahntechniker-Innung vor Gericht gescheitert
In ihrer Pressemeldung vom 26.04.2010 berichtete die Niedersächsische Zahntechniker-Innung (NZI), dass das Sozialgericht Hannover den Einzelvertrag zwischen der AOK Niedersachsen und der Dentaltrade GmbH Co KG für unzulässig erklärt hat und gebrauchte dort im Zusammenhang mit der Handelskette den Begriff "Billiganbieter".
Daraufhin erhob die Dentaltrade gegen diese Bezeichnung als „Billiganbieter" gegen die NZI Klage vorm Landgericht (LG) Hannover. Der Zahnersatzhändler sah sich mit dieser Bezeichnung als „Billiganbieter" diskreditiert und beantragte vor dem Gericht, gegen die NZI ein empfindliches Ordnungsgeld zu verhängen, ersatzweise Ordnungshaft.
Die Richter des LG Hannover sehen dies anders. Lesen Sie weiter auf den Websites des Berufsverbandes „Zahnärzte für Niedersachsen“ (ZfN) und folgen Sie diesem Link:
http://tinyurl.com/dentaltrade-vs-nzi
Quelle: ZfN-Info vom 06.07.10
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