Ab dem 01.07.2010 werden keine Begehungen nach Medizinproduktegesetz (MPG) von den Landesbehörden in Nordrhein mehr durchgeführt

Die Zahnärztekammer Nordrhein gab heute bekannt, dass Sachverständige der Zahnärztekammer nach einer mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abgeschlossenen Vereinbarung zukünftig die Begehungen nach MPG übernehmen.
Begehungen nach Infektionsgesetz (sogenannte anlassbezogene Begehungen durch die Gesundheitsämter) müssen von dieser Vereinbarung unberührt bleiben.
Genauere Informationen über Ablauf und Organisation werden den nordrheinischen Kolleginnen und Kollegen in den nächsten Wochen über die zahnärztlichen Medien zur Verfügung gestellt.
Die Begehungen werden sich am Patientenschutz als oberster Prämisse orientieren. Dies verschafft einerseits den Praxen ein hohes Maß an Planungssicherheit, andererseits fördert es im Sinne des Medizinproduktegesetzes und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen das eigenverantwortliche Handeln in den nordrheinischen Zahnarztpraxen.
Eine gleichlautende Vereinbarung wurde von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe geschlossen.
Quelle: ZÄK-NR am 30.06.2010
|