Weiterbildung: BLZK schlägt bayerischen Weg als Modell für die Bundesebene vor

Erfolgreiches Konzept für Ausbildung zum „Fachzahnarzt“
Die Debatte über eine neue Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist in vollem Gange. Noch in diesem Jahr will die BZÄK ihre Muster-Weiterbildungsordnung novellieren. „Die bayerische Position ist klar“, sagt Christian Berger, Vizepräsident der BLZK und Referent Postgraduierte Fort- und Weiterbildung, „wir wollen den seit vielen Jahren in praxi geübten bayerischen Weg als Modell für die Bundesebene vorschlagen.“
Die Weiterbildungsordnung für die Bayerischen Zahnärzte trat zum 1. Januar 1979 in Kraft und regelt die Weiterbildung auf den Gebieten Kieferorthopädie und Oralchirurgie. An diesen beiden Fachzahnarztgebieten hält die Kammer bis heute fest. Seit 2002 gilt eine modernisierte Weiterbildungsordnung, die die vier bayerischen Universitäten noch stärker in die Weiterbildung einbindet und das Klinikjahr in der Kieferorthopädie durch ein Curriculum ersetzt.
„Unsere Evaluationen zeigen, dass Weiterbilder, Weiterbildungsassistenten und Universitäten gemeinsam von unserem Modell profitieren“, so Christian Berger. Dieses Modell zeichnet sich durch größtmögliche Liberalität aus: Weiterbildungsassistenten können die während der Weiterbildungszeit in ermächtigten Praxen wahrgenommenen Fortbildungskurse anrechnen lassen, wenn sie thematisch den Vorgaben der Curricula entsprechen. Die Inhalte sind in der bayerischen Weiterbildungsordnung beschrieben.
Die Rechtsgrundlage für die Weiterbildung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Der entscheidende Artikel (Art. 35) unter der Überschrift „Ausbildung zum Fachzahnarzt“ lautet: „Die fachzahnärztliche Ausbildung umfasst ein theoretisches und praktisches Studium in einem Universitätszentrum, einem Ausbildungs- und Fortbildungszentrum oder gegebenenfalls in einer hierzu von den zuständigen Behörden oder Stellen zugelassenen Gesundheitseinrichtung. Fachzahnarztlehrgänge auf Vollzeitbasis dauern mindestens drei Jahre und stehen unter Aufsicht der zuständigen Behörden oder Stellen. Die Fachzahnarztanwärter müssen in der betreffenden Einrichtung persönlich zur Mitarbeit herangezogen werden und Verantwortung übernehmen.“ Eine Weiterbildung mit „Klinikjahr“ ist also nicht zwingend. Der bayerische Weg ist mindestens ebenso geeignet, die entsprechende Qualifikation sicherzustellen. Ziel der Curricula ist, eine umfassende qualifizierende Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet zu gewährleisten, die neben zahnmedizinisch-wissenschaftlichen auch praktische und praxisbezogene Aspekte berücksichtigt.
Quelle: BLZK-PM vom 15.06.2010
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