Praxishomepage: Nennung der Haftpflichtversicherung gehört nicht zu den Impressumspflichten

Die Ärztekammer Niedersachsen hat darauf hingewiesen, dass Mediziner entgegen anderslautenden Meldungen nicht verpflichtet sind, auf ihrer Praxishomepage Name und Adresse ihrer Haftpflichtversicherung zu nennen. Grund: Gesundheitsdienstleistungen seien aus dem Anwendungsbereich der (neuen) Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich ausgenommen.
Quelle: „Ärzte Zeitung Online" am 31.05.2010
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