Bundeszahnärztekammer bei GOZ-Novelle immer skeptischer

„HOZ nur mit betriebswirtschaftlichem Bewertungssystem auf GOZ übertragbar“
Der Ausgang der Beratungen zur Novelle der Privatgebührenordnung für Zahnärzte wird von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zunehmend skeptisch beurteilt. Bundesgesundheitsminister Rösler (FDP) hatte zwar - wie berichtet - avisiert, die Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ) als Basis für die Struktur einer neuen GOZ zu akzeptieren. Doch das ist natürlich nur die eine Seite der Medaille. Was nützt eine wissenschaftlich fundierte Gebührenordnung ohne betriebswirtschaftlich adäquate Honorierung? Genau darum geht es in der heutigen Ausgabe des BZÄK-„Klartext“ (Auszug):
„Die Übernahme beispielsweise nur der Beschreibung ohne entsprechende Leistungsbewertung hingegen führt zu systemischen Verwerfungen in der HOZ, die von der Zahnärzteschaft nicht mitgetragen werden könnten. Aufmerksam beobachtet die BZÄK in diesem Zusammenhang die sich verschlechternden ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen.
Nicht nur die Krise des Euro und die damit verbundene Diskussion über die Finanzsituation des Bundes und der Länder, sondern auch das Wahlergebnis in NRW und der damit zusammenhängende Verlust der Bundesratsmehrheit könnten Auswirkungen auf den Reformeifer und finanzielle Handlungsspielräume der Bundesregierung haben. Für den Erfolg der Arbeitsgruppe wird es aus der Sicht der BZÄK daher entscheidend sein, inwieweit sich die Leistungsbewertung der HOZ vor diesem Hintergrund verwirklichen lässt. Sollte es eine entsprechende betriebswirtschaftlich angemessene Leistungsbewertung in der neuen GOZ nicht geben, wird die BZÄK sehr genau prüfen müssen, wie sie gegebenenfalls die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte sicherstellen kann.
Der Vorstand hat die BZÄK damit beauftragt, konstruktiv am Novellierungsprozess der GOZ mitzuwirken. Dieses Mitwirkungsmandat hat aber ohne Frage seine Grenze, wo die HOZ in ihrer Gesamtlogik und Mechanik als tragfähige Alternative einer umfassend beschriebenen präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde angetastet wird. Wie BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel auf der Sitzung des Vorstands am Mittwoch betonte, wird die BZÄK in dieser Angelegenheit weiter auf allen Stufen der politischen Kommunikation tätig bleiben und die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.“
Quelle: BZÄK-„Klartext“ 05/10 vom 25. Mai 2010
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