FORUM FÜR ZAHNÄRZTE (FFZ) ruft zur Teilnahme an Unterschriftenaktion gegen Hygieneanordnung des Ministeriums auf

... unterstützt durch Verband zahnärztlicher Basisgruppen in Westfalen-Lippe e.V. (VZB-WL)
Das Forum für Zahnärzte (FFZ) e.V. (seit 1990 zahnärztlicher Basisverein in Lippstadt) fordert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Minister Karl-Josef Laumann) auf, die Anordnung zur validierten maschinellen Reinigung für Medizinprodukte der Risikostufe Kritisch B auszusetzen. Die manuelle Reinigung nach Standardanweisung (wie bei MP semikritisch B) wie bisher sei weiterhin zuzulassen, da bisher keinerlei Gefahren bei Anwendung von Hand- und Winkelstücken (sicherlich mehr als 30 Jahre) aufgetreten seien und auch keine aktuelle Gefahr im Verzug gegeben ist.
Das FFZ ruft alle Zahnärzte auf, sich noch vor der Landtagswahl in NRW am 9. Mai 2010 an einer Unterschriftenaktion zur Unterstützung dieser Forderung zu beteiligen. Im Rundschreiben des Verbandes heißt es hierzu:
„Die Anordnung des Ministeriums zur Durchführung einer maschinelle Reinigung bedeutet für jede zahnärztliche Praxis ein Investitionsvolumen von ca. 12.000,- ohne Kalkulation weiterer Wartungs- und Bedienungskosten.
Unsere Aufforderung gründet sich nicht nur auf jahrelange direkte praktische fachliche Erfahrung vor Ort in unseren Praxen, sondern auch aktuell auf die Stellungnahme des „Arbeitskreises Dentalinstrumente“ (AKDI), siehe ZM vom 01. März 2010.
Der AKDI stellt fest:
„Basierend auf genauen Analysen des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sowie der gesetzlichen Anforderungen verfasst der AKDI seine Stellungnahmen bzgl. der Aufbereitung von zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten. Bei der Auswahl eines der oben angegebenen Aufbereitungsverfahren sind dessen Kosten unter den Aspekten der jeweiligen Praxisstruktur zu berücksichtigen.“
Bei dem Begehren des FFZ geht es nicht darum, eine Überwachung zu boykottieren oder zu blockieren, sondern um die Aufforderung, die fachlich nicht begründete Anordnung der validierten maschinellen Reinigung für die zahnärztliche Praxis auszusetzen.
Das Ministerium hat im Rahmen seiner ministeriellen Kompetenz auf der Grundlage fachlicher (ggf. auch neuer) Erkenntnisse die Möglichkeit, ein Überwachungsverfahren für einen definierten Überwachungsbereich auszusetzen. Wir sind jederzeit bereit, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium eine wissenschaftliche Klärung falls gewünscht oder für erforderlich gehalten anzustreben und unsere Sach- und Fachkompetenz dazu zur Verfügung zu stellen.
Unter diesem Aspekt führt das FFZ eine Unterschriftenaktion durch und bittet alle Kolleginnen und Kollegen, das angehängte Formular (einzeln oder zu mehreren) auszufüllen, zu unterschreiben und direkt an die Geschäftsstelle des FFZ (Fax-Nr.: 02941 79307) zu faxen.“
Quelle: VZB-WL-Info vom 03.05.2010
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