OLG-Sicht: Auch freiberuflich tätige Vertragsärzte sind lediglich Kassen-„Beauftragte“

Als „Erdbeben“ wird laut Bericht der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in Justizkreisen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig eingestuft (Az.: WS 17/10). Die Richter vertreten darin die Meinung, dass freiberuflich tätige Kassenärzte durch ihre Schlüsselfunktion im System (z.B. bei der Verordnung von Arzneimitteln) als „Beauftragte“ der gesetzlichen Krankenkassen anzusehen sind. Folge: Somit wären auch die Korruptionsvorschriften des Strafgesetzbuches (§ 229 – Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) anzuwenden. Die „FAZ“ sieht nun die Möglichkeit, dass eine Lawine von Strafverfahren auf die Kassenärzte zurollen könnte, sollte sich diese Sichtweise durchsetzen. Bei jeder Art von „Zuwendungen“ durch Dritte – so auch bei von der Industrie gesponserten Fortbildungen - bestehe dann die Gefahr, dass dies bereits den Korruptionstatbestand erfüllen könnte. Laut „FAZ“ sind Staatsanwälte nach der OLG-Entscheidung bemüht, einen solchen Fall schnellstmöglich bis zum Bundesgerichtshof (BGH) zu tragen, um von dort eine höchstrichterliche Bestätigung zu bekommen. Quelle: „FAZ“ vom 23.04.10
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