Bayerische Landeszahnärztekammer: PKV-Forderungen zurückgewiesen - Kein Verhandlungsmandat bei zahnärztlichen Leistungen

Die Forderung des PKV-Verbands nach einem Verhandlungsmandat für „Verträge über Qualität, Mengen und Preise von Gesundheitsleistungen" hat der Vizepräsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Christian Berger (Kempten), zurückgewiesen.
„Die Kompetenz der PKV im Versicherungsgeschäft wird nicht bestritten. Deshalb haben sich die großen Berufsverbände im Gesundheitswesen gegenüber der Politik stets für den Erhalt der Privaten Krankenversicherung ausgesprochen. Ob das Geschäftsmodell der Krankenversicherung sie jedoch dazu prädestiniert, in Behandlungsprozesse einzugreifen, muss bezweifelt werden. Zahnbehandlungen kosten heute nicht mehr als vor 20 Jahren. Wenn die PKV-Unternehmen Kosten senken wollen, um Erträge für Mutterkonzerne und Aktionäre zu steigern, muss die PKV das im eigenen Haus einsparen, statt die Erstattungskosten für ihre Versicherten zu verringern. Ärzte und Zahnärzte behandeln die Erkrankungen ihrer Patienten und sind keine Weisungsempfänger der Versicherungsunternehmen", so Christian Berger.
Berger wies in diesem Zusammenhang auf die zunehmende Kritik an der Prämienhöhe und am Erstattungsverhalten der PKV gegenüber ihren Versicherten hin. So hat beispielsweise der Ombudsmann der PKV 2009 rund 14 Prozent mehr Beschwerden bearbeiten müssen als noch im Jahr zuvor. Berger wendet sich auch gegen eine sogenannte „Öffnungsklausel" in der vom Bundesgesundheitsministerium erlassenen Gebührenordnung für zahnärztliche Leistungen. „Wenn die Private Krankenversicherung Höchstgrenzen bei der Erstattung zahnärztlicher Leistungen einführen möchte, kann sie dies im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen bereits heute tun. Zum Teil geschieht dies ja auch bereits, z.B. bei zahntechnischen Leistungen. Ein anderes Modell wäre die Einführung von Festzuschüssen."
Zugleich spricht sich der Vizepräsident der BLZK jedoch dafür aus, den Gesprächskontakt mit den einzelnen PKV-Unternehmen zu intensivieren. „Wenn es ernsthaft die Bereitschaft gibt, etwas für die Versicherten – unsere Patienten – zu tun, sind die Zahnärzte sofort an Bord, um geeignete Konzepte auf den Weg zu bringen. Gerne erläutern wir der PKV auch, welch hohen Beitrag die Zahnärztekammern seit langem zur Qualitätssicherung leisten, von der Qualitätskontrolle beim Röntgen bis zum Qualitätsmanagement in den Praxen, von der Fortbildung bis hin zum Hygieneplan."
Quelle PM der BLZK vom 20.04.2010
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