Vorabdruck des Leitartikels der Aprilausgabe des Niedersächsischen Zahnärzteblatts (NZB)
„Wahlkampf ja, aber es gibt Grenzen
Nach dem Osterurlaub werden Sie das Rundschreiben des FVDZ zum „Datenskandal" und unser Sonderrundschreiben in der Post vorgefunden haben. Es trifft zu, dass uns die Sicherheitslücke im Online-Portal bisher nicht bekannt war. Durch Manipulation in der URL konnten Daten von fremden Kolleginnen und Kollegen eingesehen und heruntergeladen werden. Das ist in neun Fällen auch in der Vergangenheit geschehen. Die Daten wurden über den Login dreier Zahnärzte und einer Zahnärztin ausspioniert, was ein routinemäßig im Hintergrund im Onlineportal laufendes LOG-Protokoll (Einwahl-Protokoll) eindeutig belegt. Dieser Datendownload wurde widerrechtlich im Zeitraum vom 29.04.2009 bis zum 26.03.2010 durch Manipulationen durchgeführt.
Nach heutigem Kenntnisstand steht fest, dass diese Sicherheitslücke einem Mitglied der aus drei Ehrenamtsträgern bestehenden Online-Redaktion seit dem 29.04.2009 bekannt war und dass über den Login dieses einen Mitglieds bereits im April 2009 die Daten anderer Praxen ausspioniert wurden.
Erst elf Monate später, am Donnerstag, dem 25.03.2010, fühlte sich dieses Mitglied gemüßigt, uns diese „Schwachstelle in der Onlineabrechnung" (Zitat) per Email mitzuteilen und das, obwohl er maßgeblich über mehrere Jahre an der Architektur des Portals mitgearbeitet hatte.
Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass sämtliche Zahnärzte und eine zahnärztlich tätige Ehefrau, über deren Logins widerrechtlich Daten beschafft wurden, Mitglieder des FVDZ sind und diese Kollegen je nach Person führende Funktion im Kammervorstand oder eine Funktion im AVW innehaben, oder dem Landesvorstand des FVDZ angehören.
Datenschutz und Datensicherheit sind außerordentlich hohe Güter, das hat das Bundesverfassungsgericht gerade erst bestätigt. Das war ein Grund mit, dass sich alle zahnärztlichen Selbstverwaltungen und Verbände geschlossen gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausgesprochen haben. Der FVDZ hat sich bemüht, sich mit diesem Thema besonders hervorzutun.
Was soll man davon noch halten, wenn über den Login mehrerer hochrangiger Mitglieder des FVDZ datenschutzrechtliche Verstöße über einen Zeitraum von elf Monaten begangen wurden, um dann in Wahlkampfzeiten einen „Datenskandal in der KZVN" anzuprangern? Im Interesse aller Zahnärzte wäre es gewesen, diese Sicherheitslücke sofort nach dem eigenen Bekanntwerden anzuzeigen, um Schaden von der Kollegenschaft abzuwenden! Dieses Interesse ist anscheinend nicht vorhanden gewesen, weil man wohl glaubte, daraus ein Wahlkampfthema machen zu können.
Das ist der eigentliche Skandal!
Der Vorstand der KZVN hat umgehend alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um zukünftig einen Missbrauch von Daten auf diese Art und Weise zu verhindern. Das gesamte Portal wird in den nächsten Wochen deshalb komplett auf den Prüfstand gestellt, um für die Zukunft noch mehr Sicherheit bei der Nutzung gewährleisten zu können. Wir werden darüber hinaus prüfen, wie dieser Datenmissbrauch strafrechtlich beurteilt werden muss. Wir arbeiten dabei mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eng zusammen.
Datenschutz und Datensicherheit stehen für uns über unlauteren Wahlkampfinteressen.
Dr. Jobst-W. Carl, Vorsitzender des Vorstandes der KZVN“
Quelle: ZfN-Homepage
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