Landesinnungsverband Zahntechnik NRW bezieht Stellung zum Abkommen der KZV Westfalen-Lippe mit Handelsfirma

Die Service GmbH der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) hat mit der Firma Smile4Fair eine Kooperation vereinbart. Zur Handelsfirma Smile4Fair gehören bundesweit circa 70 in Deutschland beheimatete und meistergeführte zahntechnische Laboratorien. Wird von Patienten „Zahnersatz zum Nulltarif" verlangt, bedienen sich diese Laboratorien im Bedarfsfall eines Vertriebsweges für Auslandszahnersatz, da einzelne Laborleistungen in Deutschland nicht preisdeckend hergestellt werden können. Hierzu hat der Landesinnungsverband Nordrhein-Westfalen folgende Resolution auf den Weg gebracht:
1.) Die Zahnersatzversorgung in Deutschland genießt weltweit anerkannt einen hervorragenden Ruf. Dieses beruht auf überlegener Aus‑ und Fortbildung sowohl im zahnmedizinischen als auch im zahntechnischen Bereich. Deutsche zahntechnische Labore und die dort beschäftigten Mitarbeiter zählen international zu den Besten ihres Fachs. Patient, Zahnarzt und Zahntechniker arbeiten zum optimalen Gelingen der Versorgung vor Ort eng zusammen. Strenge Gesetze und permanente Überwachung der gesamten Fertigungskette vor Ort gewährleisten optimale Ergebnisse und gesundheitsverträgliche Materialien.
Das Zahntechniker-Handwerk ist aufgrund Gefahrgeneigtheit für Leib und Leben der Patienten als eines von wenigen Gewerken trotz enger europarechtlicher Grenzen vollwertig in der Handwerksordnung verankert. Es gilt das Meisterprinzip, Zahntechnische Laboratorien vor Ort halten und schaffen Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Sie sind wichtiger Bestandteil des auch von der Landesregierung NRW als Handlungsfeld erkannten Standortfaktors Gesundheitswirtschaft.
Das Kooperationsabkommen der KZVWL-Service GmbH gefährdet durch einseitige Beförderung einer einzelnen, aus Fernost beziehenden Handelsgesellschaft die Grundlagen für ein leistungsfähiges Zahntechniker-Handwerk. Die Vorteile der umfassenden Zusammenarbeit von Zahnarzt und Labor vor Ort werden vollständig negiert. Zahnersatzleistungen werden zur beliebig handelbaren Ware, das zahntechnische Labor vor Ort zum reinen Vorleistungserbringer degradiert. Die Bedeutung der Prozessqualität und die damit einhergehenden Anforderungen an die Qualifikation der Zahntechniker werden vollständig beiseite gewischt. Das entsprechende Bemühen des Gesetzgebers wird ad absurdum geführt. Der Wirtschaftsstandort NRW wird nachhaltig geschwächt
2.) Die freie Zahnarztwahl ist ein hohes Gut und die unabdingbare Basis einer vertrauensvollen Zahnarzt-Patient Beziehung. Ebenso ist die freie Laborwahl durch den Zahnarzt ein Garant für die überlegene Qualität der Gesamtversorgung der Patienten mit hochwertigen, langlebigen und somit gesundheitsfördernden und kostensparenden Zahnersatzlösungen.
Erst im Oktober des letzten Jahres haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Bundesverband der freien Berufe in einer gemeinsamen Initiative gegenüber der Bundesregierung entschieden gegen die bisher von einigen Krankenkassen betriebene Entwicklung im Bereich der Selektivverträge mit Nulltarifzahnersatz in der vertragszahnärztlichen Versorgung ausgesprochen. Alle vier Bundesvereinigungen warnten in einem gemeinsamen Schreiben vor den Risiken für den Patienten, der Beeinträchtigung des Patient-Zahnarzt-Verhältnisses und der Beeinträchtigung für das Zahntechniker-Handwerk, die derartiges nach sich ziehen kann.
Das Abkommen der KZVWL-Service GmbH konterkariert sämtliche Bemühungen der zahnärztlichen und zahntechnischen Verbände und Organisationen, qualitätsfeindliche Selektivverträge mit Zahnersatz zum Nulltarif abzuwehren und entzieht diesen leichtfertig jede Argumentationsgrundlage.
3.) Der Markt für zahntechnische Leistungen unterliegt einem strengen, qualitätsorientierten Wettbewerb, in dem sich die zahntechnischen Meisterbetriebe täglich um die zahnärztlichen Aufträge bewerben. Markt und Wettbewerb sind auch transparent. Jedem Zahnarzt sind die unterschiedlichen Marktteilnehmer und deren Angebote hinreichend bekannt. Dazu zählen ausdrücklich auch unterschiedlichste Gesellschaften, die sich mit dem Import von zahntechnischen Leistungen beispielsweise aus Fernost beschäftigen.
Mit dem Kooperationsabkommen greift die Tochtergesellschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts massiv in diesen Wettbewerb ein und zerstört diesen, indem ein einzelner Anbieter aktiv befördert wird. Das Verfahren und die Kriterien der Auswahl bleiben vollkommen unklar. Der Eingriff ist angesichts hinreichender Markttransparenz überflüssig.
Die um umfassende Beratung bemühte Zahnärzteschaft wird hiermit in Ihrer unabhängigen Patientenberatung schwer behindert.
4.) Das System der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Bereich der Zahnersatzversorgung zukunftsfähig, anreizkompatibel und sozial ausgewogen gestaltet. Finanziell weniger leistungsfähige Patienten erhalten über die so genannte Härtefallregelung einen verdoppelten Festzuschuss, der die Kosten der Regelversorgung vollständig abdeckt.
Ein gestuftes Bonusmodell bietet sinnvolle Anreize der Prophylaxeförderung. Der Patient hat vollen Zugang zu allen medizinisch notwendigen Leistungen und nimmt gleichzeitig am medizinisch-technischen Fortschritt teil, ohne seinen Anspruch auf Bezuschussung zu verlieren. Die politisch gewollte Stärkung der Eigenverantwortung der Patienten wird erfolgreich von diesen adaptiert, wie sich an der starken Zunahme von Zahnersatzzusatzversicherungspolicen abzeichnet.
Die als Begründung für das Kooperationsabkommen angeführten Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Versicherten sind nicht belegt. Die KZVWL Service GmbH macht sich die äußerst schädliche Kurzfristbetrachtung einiger Krankenkassen zu eigen, die mögliche langfristige Auswirkungen auf Fallzahlen, Versorgungsqualität und Verweildauer, Erfolge der Prophylaxe-Anreizsysteme und Stärkung der Eigenverantwortung der Patienten außen vor lässt.
5.) Das Kooperationsabkommen der KZVWL-Service GmbH behandelt Zahnersatz zum Nulltarif mit starken Einschränkungen in 12 von 16 Regelversorgungsfällen, die keinesfalls das gesamte Versorgungsspektrum abdecken.
Geißeln zahnärztliche Verbände entsprechende „Angebote einzelner Krankenkassen als Marketinggag", muss dieses auch für das Kooperationsabkommen der KZVWL-Service GmbH gelten.
Die Unterzeichner fordern die KZVWL-Service GmbH deshalb hiermit nachdrücklich auf, das Kooperationsabkommen unverzüglich außer Vollzug zu setzen und zukünftig von ähnlichen Maßnahmen zu Lasten von Patienten, Zahnärzteschaft, Handwerk und regionaler Wirtschaft Abstand zu nehmen.
Die Resolution geht gleichzeitig dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW zu.
Quelle: VZB-WL-Newsletter März 2010, Nr. 1 vom 15.03.2010
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