KV Bayerns: Vertreterversammlung erklärt fragwürdigen PKV-Selektivvertrag für null und nichtig

Wie im Newsletter „auf den punkt“ (Ausgabe 05-10 vom 7. März 2010) berichtet, wollte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mit dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) ein „Pilotprojekt“ starten, das teilnehmenden Ärzten ein Qualitätssiegel für „ausgezeichnete Patientenversorgung“ bei der Privatbehandlung versprach. Das Label, das nach Aussage von PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach auch in der Werbung um Privatpatienten hätte eingesetzt werden können, wäre für die Mediziner mit zahlreichen Vorleistungen verbunden gewesen: Nachweis besonderer Qualifikationen durch Prüfungen bzw. Zertifizierungen, auch für ggf. notwendige Geräte und zusätzliche Serviceversprechen (z.B. kürzere Wartezeiten). Gegenleistungen der PKV standen offenbar nicht zur Verhandlung.
Laut Meldung des „änd“ („ärztenachrichtendienst“) hat die Vertreterversammlung diesen Intentionen des Vorstandes am vergangenen Samstag eine klare Abfuhr erteilt: Die VV forderte den Vorstand in einem angenommenen Antrag auf, „die Verhandlungen mit dem Verband privater Krankenkassen oder einzelner Privatkassen einzustellen“ bzw. „bereits getroffene Vereinbarungen baldmöglichst zu lösen“. In der Begründung heißt es: Der KVB-Vorstand habe seine Kompetenzen deutlich überschritten, da „Qualitäts- und Versorgungsangebote an privat Krankenversicherte nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung“ seien und „derartig weitreichende Ausdehnung des Tätigkeitsfeldes der KVB“ einer vorherigen Diskussion und Entscheidung des Kassenärzte-Parlaments bedurft hätten.
Nach dem heute veröffentlichten Bericht des „änd“ wurde ein weiterer interessanter Antrag verabschiedet, in dem der KVB-Vorstand aufgefordert wird, keine „Qualitätsprogramme“ mehr ohne Bereitstellung zusätzlicher Vergütungen durch die jeweilige gesetzliche Krankenkasse aufzulegen.
Quellen: adp-medien; „änd“ am 14.03.2010
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