Ein Angebot „kooperierender Dentallabore und der AOK Niedersachsen“

Kommentar von Dr. Michael Loewener – Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors
Anlässlich einer Kreisstellensitzung in Burgdorf hat mir eine Kollegin ein Faltblatt der AOK zur Verfügung gestellt, in dem die Krankenkasse direkt durch den mit einem Heil- und Kostenplan versorgten Patienten die Herstellung des ZE navigieren möchte. Nach diesem Muster hat der Zahnarzt lediglich den HKP (kostenlos!) zu erstellen und schließlich den möglicherweise vom anderen Ende der Welt angelieferten Zahnersatz einzugliedern. Bestenfalls darf er sich noch an der über seinen Kopf hinweg verhandelten 5jährigen Gewährleistung beteiligen.
Wörtlich heißt es in der Broschüre: - Ihr Zahnarzt hat für Sie einen Heil- und Kostenplan über Zahnersatz erstellt.
- Dieser Heil- und Kostenplan wurde von der AOK Niedersachsen genehmigt.
- Sie nehmen telefonisch oder schriftlich Kontakt mit einem der AOKplus-Dentallabore auf und reichen dort anschließend den genehmigten Heil- und Kostenplan ein.
- Das Dentallabor erstellt Ihnen ein entsprechendes Angebot.
- Nach Auftragsvergabe fertigt das AOKplus-Dentallabor Ihren Zahnersatz an und stellt diesen Ihrem Zahnarzt zur Verfügung.
- Ihr Zahnarzt führt die Behandlung wie gewohnt durch.
- Sollten Sie den Sonderrabatt nicht erhalten haben, sprechen Sie bitte Ihren Zahnarzt an. Unser AOKplus-Partner wird dann gern eine berichtigte Rechnung ausstellen, in der die besonderen Vorteile für Sie als AOK-Versicherter berücksichtigt sind.
Die AOK empfiehlt in ihrem Faltblatt „ihre" Dentallabore, die mit einem 20%igen Nachlass gegenüber den in Niedersachsen üblichen Laborpreisen auskommen. Wer noch mehr sparen möchte, der möge mit bis zu 65 % Ersparnis im Ausland gefertigten Zahnersatz ordern. Dass damit nicht Österreich oder Frankreich gemeint sind, sondern Ursprungsländer mit Dumpinglöhnen bei ausgedünnten Sozialleistungen, ist klar. Damit ist die AOK nicht die einzige Krankenkasse, die aktiv den Export von Arbeitsplätzen ins Ausland fördert und dabei gerne vergisst, dass es die einheimischen Arbeitnehmer (beispielsweise auch Zahntechniker) sind, die ihnen die Beiträge in die Kassen spülen.
Die AOK ist sehr darauf bedacht, bei dem „deal" den Patienten als Akteur und Druckmittel ins Spiel zu bringen und sich selbst bescheiden im Hintergrund zu halten. Der Patient soll selbst das Billig-Labor seiner Wahl aussuchen, das ein Angebot an ihn, den Patienten (!) richtet. Dann bleibt die Kasse - sicherlich aus gutem Grund - undeutlich, wenn es weiter heißt „Nach Auftragsvergabe". Soll der Patient den Auftrag vergeben? Sicherlich ist das nicht gemeint; denn dann wäre er auch der Rechnungsempfänger und müsste sich in Streitfragen ggf. selbst mit dem Labor auseinandersetzen. Dieser Part verbleibt natürlich dem Zahnarzt vorbehalten.
Mit ihrer Offerte treibt die AOK nicht nur einen Keil zwischen das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis, sondern sie macht den Zahnarzt zum Erfüllungsgehilfen, der gefälligst einen fernöstlichen Zahnersatz eingliedern möge. Dass es sich bei der angebotenen 5jährigen Gewährleistung noch um ein Geschäft zu Lasten Dritter, nämlich des Zahnarztes, handeln könnte, sei am Rande erwähnt.
Die Aktion zeigt vor allem eines: Die zahnärztliche Leistung genießt in ihrer Komplexität keine besondere Würdigung bei den Verwaltern der Beitragsleistungen.
Es wird aber noch etwas anderes sehr deutlich: Der Patient selbst wird in erster Linie als Kostenfaktor gesehen. Die zahnmedizinischen Zusammenhänge zum Wohl des Patienten treten dabei in den Hintergrund.
Und dann ist da noch die politische Dimension im Hintergrund, bei der es darum geht, an der Geschlossenheit der Zahnärzteschaft zu hebeln. „Selektivvertrag" heißt das Zauberwort, mit dem Kolleginnen und Kollegen aus der Gemeinschaft herausgelöst werden sollen. Und das alleine unter dem Gesichtspunkt der Kostenersparnis, wobei der vorgeschobene Qualitätsanspruch nur Mittel zum Zweck ist.
Wir werden uns kreativ und aus allen Blickwinkeln mit der Thematik zu beschäftigen haben, wobei die Geschlossenheit des Berufsstandes entscheidend sein wird.
Quelle: Homepage ZfN (Zahnärzte für Niedersachsen)
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