Bundesärztekammer setzt auf transparente Preiskalkulation für Privatgebühren

Auf großes Interesse bei den Teilnehmern und Gästen der Jahrestagung 2010 der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands (PZVD) in Wiesbaden trafen die Ausführungen von Dr. Regina Klakow-Franck über Erwartungen und Strategien der Bundesärztekammer im Hinblick auf die anstehende Novellierung der privaten Gebührenordnung (GOÄ). Hohe Aufmerksamkeit im Auditorium für die stv. BÄK-Hauptgeschäftsführerin und Leiterin des Gebührenordnungsdezernats nicht zuletzt deshalb, weil die BÄK vor wenigen Wochen – wie berichtet – auf Grund einer (Falsch)Meldung in ärztlichen Informationsmedien über eine angebliche „Verhandlungsbasis“ von 1,32 € pro Arztminute für die neue GOÄ heftig unter Beschuss geraten war. Die tatsächliche Kalkulation der Bundesärztekammer zum Thema Privathonorare (in Anlehnung an den Schweizer TARMED-Tarif) stellte Frau Klakow-Franck den Zuhörern der PZVD-Tagung in ihrem Referat vor und gab einen tiefen Einblick in Grundlagen und Details der komplexen und tiefgestaffelten Berechnungsgrundlagen.
Transparente und nachvollziehbare Preisbildung
Die Grundformel für die Kalkulation des Einfachsatzes der Einzelleistungspositionen einer neuen privatärztlichen Gebührenordnung berücksichtigt laut Bundesärztekammer in einer eigenständigen Methodik und auf aktueller Datenbasis eben nicht nur die ärztliche Leistung, sondern folgende zusätzliche Faktoren: - personelle Kosten (Mitarbeiter/innen)
- einen technischen Leistungskomplex
- die Gemeinkosten der Praxis und
- spezielle Sachkosten.
Diese betriebswirtschaftliche Basisbewertung für den Einfachsatz jeder einzelnen Leistung könne zudem noch „medizinisch modifiziert“, d.h. durch einen Komplexizitätsfaktor zusätzlich „eingepreist“ werden. Darüber hinaus – so die Referentin - sei zu berücksichtigen, dass natürlich bei der individuellen Berechnung des jeweiligen Honorars die Ausschöpfung des Gebührenrahmens eine Rolle spiele.
Für die anstehenden Gespräche und Verhandlungen über die GOÄ-Novelle sei die Bundesärztekammer – so Klakow-Franck – mit diesen Berechnungen gut gerüstet, da sie begründbare Preisvorstellungen vorlegen könne. Zudem sei das „Kalkulations- und Folgeabschätzungsprogramm“ ein ideales Instrument für zukünftige Anpassungen der Gebührenordnung, sowohl im Hinblick auf die Berücksichtigung von Preissteigerungsraten als auch für eine spätere Implementierung neu hinzukommender Leistungen.
Wohin will der PKV-Verband?
Die politischen Rahmenbedingungen für eine neue GOÄ haben sich nach Einschätzung der BÄK zwar verbessert (Wechsel im Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsvertrag), dennoch wird dort mit schwierigen Verhandlungen gerechnet. Hauptgrund ist die strategische Neupositionierung des PKV-Verbandes. Während die Bundesärztekammer eindeutig an einer amtlichen Gebührenordnung für Privatleistungen festhalten will, liegen die wirklichen Intentionen der Privatversicherer noch im Dunkeln. Es sei – so Klakow-Franck- möglich, dass die PKV eine kostenneutrale Novelle mit zusätzlicher Öffnungsklausel anstrebe. Ziel sei dabei, die Ausgaben zu reduzieren und selbst die Steuerung von Menge, Preisen und Qualität bei Privatbehandlungen in die Hand zu bekommen. Dieses Ziel sei für die PKV aber noch leichter und in Reinkultur zu erreichen, wenn es gar keine Gebührenordnung mehr gebe und die Versicherungsunternehmen eigene Verträge mit Ärzten/Arztgruppen abschließen dürften („Vertragslösung“). Nach wiederholten Äußerungen der letzten Wochen aus der Führungsetage des PKV-Verbandes gegenüber der Presse sei durchaus mit einem solchen Strategiewechsel und einer entsprechend konfrontativen Auseinandersetzung zu rechnen.
Großer Konsens zwischen BÄK und BZÄK
Während die Ärzte bei der Einpreisung der Privatleistungen einen eigenen Weg gehen, scheint es bei den Grundlinien im Hinblick auf die Novellierungen der Privatgebührenordnungen GOÄ und GOZ nach wie vor große Übereinstimmungen zwischen Bundesärztekammer und Bundeszahnärztekammer zu geben. Als wichtige gemeinsame Punkte nannte Frau Klakow-Franck u.a.: - umfassende Darstellung des privaten Leistungsspektrums in einer Gebührenordnung
- Anpassung der Honorare an die wirtschaftliche Entwicklung
- Konsequente Ablehnung der Öffnungsklausel
Aus Sicht der Bundesärztekammer gehe es bei der GOÄ-Novelle nicht zuletzt aber auch darum, die wirtschaftliche Attraktivität des freien Arztberufes zu erhalten.
Am Rande des 32. Deutscher Privatzahnärztetages wurde natürlich auch über den Zeithorizont für die neuen Privatgebührenordnungen gesprochen. Experten sind sich zumindest in der Einschätzung einig, dass es bei der Reihenfolge bleibt: zuerst GOZ, dann GOÄ. Ein konkreter Zeitplan sei aber noch nicht erkennbar.
Dr. Dirk Erdmann (adp-medien) vom 32. Deutschen Privatzahnärztetag
am 15./16.01.2010
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