Gematik muss die Interessen der Gesellschafter wahrnehmen

„Zukünftig muss die Arbeitsweise der Gematik daran ausgerichtet sein, die Interessen ihrer Gesellschafter wahrzunehmen und gegebenenfalls unterschiedliche Positionen zusammenzuführen oder in Alternativen abzubilden“, schreiben die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer in einem Eckpunkte-Papier (hier der Download im pdf-Format) zur Neuausrichtung der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur. In der Vergangenheit sei die Zusammenarbeit zwischen Gematik und Gesellschaftern unbefriedigend gewesen, da die Gesellschafter nicht ausreichend in die Arbeit der gematik eingebunden wurden. „Der Aufbau der Telematikinfrastruktur war zu wenig von dem Ziel getragen, auch einen medizinischen Mehrwert für Patienten und Leistungserbringer zu schaffen“, heißt es in dem Papier. Daher müssten medizinische Anwendungen stärker in den Vordergrund rücken.
„Die Gestaltungshoheit für neue Anwendungen und deren Einführung liegt bei der Selbstverwaltung“, betonen die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, der Deutsche Apothekerverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Die Spitzenorganisationen fordern die konzeptionelle Verantwortung für neue Anwendungen und die direkte fachliche Steuerung der Gematik. „Grundsätzlich muss die Gematik ein Selbstverständnis als Dienstleister der Gesellschafter entwickeln und aktiv zur Kompromissfindung beitragen.“ Die Rolle des Bundesgesundheitsministeriums müsse sich auf die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht beschränken.
Quelle: Info der Bundesärztekammer vom 21.12.09
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